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»Erhöhung Beitragssatz Erwerbsersatzordnung
»Zuwendungen / Spenden an politische Parteien
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»Neues Mehrwertsteuergesetz per 01.01.2010
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»Straflose Selbstanzeige bei den Steuern
»Unternehmenssteuerreform II auf 1. Januar 2009
»Beiträge an die Säule 3a.
»Steuern: Entschärfung indirekte Teilliquidation
22.06.2010

Erhöhung Beitragssatz Erwerbsersatzordnung

Der Beitragssatz für die Erwerbsersatzordnung (EO) wird vom 1. Januar 2011 bis Ende 2015 von heute 0,3 auf 0,5 Lohnprozente angehoben. Der Abzug vom Bruttolohn für AHV/ALV/IV/EO steigt somit von heute 6.05% auf 6.15%.

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04.01.2010

Zuwendungen / Spenden an politische Parteien

Ab 2011 können bei der Direkten Bundessteuer Zuwendungen an politische Parteien bis maximal CHF 10'000 pro Jahr vom steuerbaren Einkommen natürlicher Personen abgezogen werden. Die Kantone haben bis 2013 Zeit ihre Gesetzgebung anzupassen. 
Der Kanton Aargau lässt jedoch bereits heute Zuwendungen an politische Parteien bis maximal CHF 3'000 zum Abzug zu.

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04.11.2009

Mehrwertsteuersatzerhöhung per 01.01.2011

Am 27. September 2009 wurde die Vorlage über die Zusatzfinanzierung der Invalidenversicherung (IV) durch Volk und Stände angenommen, welche die zeitlich befristete Anhebung der Mehrwertsteuersätze per 1. Januar 2011 vorsieht.

 

Ab diesem Zeitpunkt wird der Normalsatz während sieben Jahren um 0,4 Prozentpunkte von 7,6% auf 8% erhöht (0,1 Prozentpunkte für den reduzierten Satz von 2.4% auf 2.5% und 0,2 Prozentpunkte für den Sondersatz bei den Beherbergungsleistungen von 3.6% auf 3.8%).

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17.09.2009

Neues Mehrwertsteuergesetz per 01.01.2010

Das neue Bundesgesetz über die Mehrwertsteuer (nMWSTG) tritt am 1. Januar 2010 in Kraft. Die Broschüre, welche die wichtigsten Änderungen aufgrund der Einführung des nMWSTG auflistet, kann über folgenden Link heruntergeladen werden:
 

http://www.estv.admin.ch/mwst/aktuell/index.html?lang=de

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02.04.2009

Dumont-Praxis / Liegenschaftsunterhalt

Ab 1. Januar 2010 sind bei der direkten Bundessteuer Instandstellungskosten für alle Liegenschaften ab Erwerb abzugsfähig. Für die Anpassung des kantonalen Rechts ist im Steuerharmonisierungsgesetz eine zweijährige Übergangsfrist verankert worden, d.h. dass diese Bestimmungen spätestens ab 1. Januar 2012 auch für die kantonalen Steuergesetze Gültigkeit haben.

Der Kanton Aargau hat beschlossen die Dumont-Praxis rückwirkend per 1. Januar 2009 abzuschaffen, im Sinne einer konjunkturunterstützenden Massnahme. Somit können anschaffungsnahe Liegenschaftsunterhaltskosten bereits in der Steuererklärung 2009, welche anfangs 2010 in die Haushalte versandt wird, abgezogen werden.

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19.12.2008

Familienzulagengesetz per 1. Januar 2009 in Kraft

Nach dem neuen Familienzulagengesetz steht Arbeitnehmenden sowie Nichterwerbstätigen mit bescheidenem Einkommen in allen Kantonen eine Kinderzulage von mindestens 200 Franken für jedes Kind bis 16 Jahre und eine Ausbildungszulage von mindestens 250 Franken für Kinder von 16 bis 25 Jahren zu. Es werden keine Teilzulagen mehr ausgerichtet. Die Anspruchsberechtigten erhalten die volle Zulage, auch wenn sie nur teilerwerbstätig sind. 2009 liegt das Mindesteinkommen für den Anspruch auf Familienzulagen bei 6'840 Franken pro Jahr oder 570 Franken im Monat.

 

Link zum Faktenblatt

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10.10.2008

BVG - Anpassung der Anlagebestimmungen

Die Anlagevorschriften für Pensionskassen, Freizügigkeitseinrichtungen und Säule 3a-Stiftungen werden angepasst. Die vom Bundesrat beschlossene Revision bezweckt einerseits eine stärkere Betonung des Vorsichtsprinzips und ein entsprechendes eigenverantwortliches Handeln, indem die Tätigkeiten, Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten bei der Vermögensbewirtschaftung der Einrichtungen transparent, nachvollziehbar und kontrollierbar festgehalten werden müssen. Andererseits wird das bestehende System der Anlagelimiten vereinfacht und der Anlagekatalog durch die Möglichkeit erweitert, in gut diversifizierte alternative Anlagen zu investieren. Die beschlossenen Verordnungsänderungen treten am 1. Januar 2009 in Kraft.
 
 

Text der geänderten Verordnung

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04.09.2008

Straflose Selbstanzeige bei den Steuern

Neu kann bei Offenlegung eigener Steuerhinterziehungen (Selbstanzeige) einmalig auf die Erhebung der Busse verzichtet werden, so dass nur die Nachsteuer und der Verzugszins - für die letzten 10 Jahre - entrichtet werden müssen. Erben können bei Offenlegung einer Steuerhinterziehung des Erblassers von einer tieferen Nachsteuer und einem tieferen Verzugszins profitieren: Nachsteuer und Verzugszins sind nur noch für die letzten drei statt zehn Steuerjahre vor dem Tod des Erblassers geschuldet. Der Bundesrat hat die entsprechenden Gesetzesänderungen auf den 1. Januar 2010 in Kraft gesetzt.

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25.06.2008

Unternehmenssteuerreform II auf 1. Januar 2009

Die Unternehmenssteuerreform II tritt auf den 1. Januar 2009 in Kraft und bringt folgende Neuerungen bei der Direkten Bundessteuer (die Kantone haben zwei Jahre Zeit ihre Steuergesetzgebung an die neuen Bestimmungen anzupassen):

 

 

ab 1. Januar 2009

- Dividendenauszahlungen auf Beteiligungen von min. 10% des Grund- oder Stammkapitals einer Kapitalgesellschaft bzw. Genossenschaft werden nur noch zu 60% besteuert.

- Die Gewinnsteuer kann an die Kapitalsteuer angerechnet werden - dies betrifft nur juristische Personen.

 

 

ab 1. Januar 2010

Bei der Verrechnungssteuer gilt ein Zinsfreibetrag von 200 Franken auf allen Kundenguthaben (bisher 50 Franken, aber nur auf Sparkonten).

 

 

ab 1. Januar 2011

Steueraufschub bei Übertragung von Liegenschaften vom Geschäfts- ins Privatvermögen und Aufschub der Besteuerung stiller Reserven bei Erbteilung.

- Kapitaleinlageprinzip (ermöglicht die steuerfreie Rückzahlung der von Anteilseignern erbrachten offenen Kapitaleinlagen einschliesslich des bisher steuerbaren Agios).

- Erleichterungen bei der Ersatzbeschaffung bei Neuausrichtungen von Unternehmen.

-Entlastung der Liquidationsgewinne (entlastet Selbständigerwerbende bei definitiver Aufgabe ihrer Erwerbstätigkeit durch steuerliche Milderung der Liquidationsgewinne).

-Ausweitung des Beteiligungsabzugs durch Senkung der Beteiligungsquote von 20% auf 10%.

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02.11.2007

Beiträge an die Säule 3a.

Der Bundesrat hat beschlossen, dass Beiträge an die Säule 3a. bis 5 Jahre über das Rentenalter hinaus geleistet werden können, sofern die Person erwerbstätig bleibt.

 

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30.06.2006

Steuern: Entschärfung indirekte Teilliquidation

Der Bundesgerichtsentscheid vom 11. Juni 2004 hat manche Nachfolgeregelung ins Stocken gebracht. Im erwähnten Entscheid wurde die sog. indirekte Teilliquidation ausgeweitet. So wurden zukünftige Ausschüttungen von Gewinnen der Gesellschaft, deren Beteiligungsrechte verkauft worden sind, der Besteuerung beim Veräusserer zugeführt.

 

 

Der Bundesrat hat nun ein Bundesgesetz über dringende Anpassungen bei der Unternehmensbesteuerung am 23. Juni 2006 erlassen. Darin werden die sog. indirekte Teilliquidation und die sog. Transponierung geregelt.

 

 

Auf indirekte Teilliquidation wird demgemäss geschlossen, wenn folgende Punkte kumulativ sind:

 

a) Verkauf einer Beteiligung von min. 20% am Grund- oder Stammkapital einer Kapitalgesellschaft oder Genossenschaft;

 

b) die Beteiligung wechselt vom Privatvermögen des Verkäufers in das Geschäftsvermögen des Käufers;

 

c) Ausschüttung der nicht betriebsnotwendigen Substanz nach dem Verkauf der Beteiligung innert 5 Jahren;

 

d) Mitwirken des Verkäufers bei der Substanzausschüttung. Mitwirkung liegt vor, wenn der Verkäufer weiss oder wissen muss, dass der verkauften Gesellschaft zwecks Finanzierung des Kaufpreises Mittel entnommen und nicht wieder zugeführt werden. Wobei die Steuerbehörde die Mitwirkung vermutensweise bei der Beurteilung solcher Fälle grundsätzlich annimmt.

 

 

Folgende Voraussetzungen müssen für die Transponierung erfüllt sein:

 

a) Übertrag einer Beteiligung von min. 5% am Grund- oder Stammkapital einer Kapitalgesellschaft oder Genossenschaft;

 

b) die Beteiligung wechselt vom Privatvermögen des Verkäufers in das Geschäftsvermögen einer Personenunternehmung des Verkäufers bzw. in das Geschäftsvermögen einer Kapitalgesellschaft, an welcher der Veräusserer - nach Einbringung der Beteiligung - mit mind. 50% des Kapitals beteiligt ist;

 

c) der Verkaufspreis übersteigt den Nennwert der übertragenen Beteiligung.

 

 

Das Bundesgesetz wird unmittelbar nach Ablauf der Referendumsfrist in Kraft gesetzt. Geplant ist dies auf den 1. Januar 2007.

 

Das Gesetz hat Rückwirkung auf sämtliche noch nicht rechtskräftige Veranlagungen ab Steuerjahr 2001.

 

 

 

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